Trinkwasseruntersuchung

  • Leistungsbeschreibung

    Das Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung wird, auf der Grundlage von rechtlichen Vorschriften aus der Trinkwasserverordnung, regelmäßig amtlich überwacht und in dafür zertifizierten Trinkwasserlabors analysiert.


An wen muss ich mich wenden?

Informationen zur Beschaffenheit des Trinkwassers (Härtegrad, Analysenergebnisse o.ä.) können beim jeweiligen Trinkwasserversorgungsunternehmen eingeholt werden.
Der Ansprechpartner für Probleme mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist das örtliche zuständige Gesundheitsamt (Kreisverwaltung) und das betreffende Trinkwasserversorgungsunternehmen.
Sollten sich Probleme im Zusammenhang mit der häuslichen Trinkwasserinstallation ergeben, liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Hauseigentümer.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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